Was ist eine Genossenschaft?
Der Genossenschaftsgedanke
Erste Genossenschaften gründeten sich im Jahre 1862 und haben seit 1867 eine gesetzliche Grundlage.
Bei Wohnungsgenossenschaften stehen
die Selbstverwaltung durch die Mitglieder und
die Förderung der Mitglieder
im Mittelpunkt.
Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet. Die Willensbildung und Kontrolle der Genossenschaft erfolgt durch die Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile verfügt jedes Mitglied über 1 Stimme.
Wichtigste Aufgabe von Wohnungsbaugenossenschaften war und ist die Sicherstellung einer guten, zuverlässigen und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder.
Die Mieter schließen keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag ab. Für das Mietverhältnis gilt der genossenschaftliche Bestandsschutz.
- Kündigungen wegen Eigenbedarfs gibt es nicht.
- Gegensätze zwischen Vermietungskapital und Mietern gibt es nicht.
- Das Prinzip der Gewinnmaximierung gibt es bei uns nicht.
Erzielte Überschüsse verbleiben in der Genossenschaft, um damit die Häuser und Wohnungen instand zu halten, zu modernisieren oder - wenn erforderlich - neu zu bauen (Beispiel: Niermannstraße).
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